Ich stimme weitgehend zu. Allerdings kann man bei Muslimen durchaus von einer politischen Diskriminierung sprechen. Die manifestiert sich etwa darin, dass es eine Beobachtungsstelle für den politischen Islam gibt - deren Besetzung ist unter Experten gelinde gesagt umstritten. Vergleichbare Beobachtungsstellen für existierende christlich-fundamentalistische Organisationen gibt es nicht.
Dass die Mitglieder mancher Religionsgemeinschaften - allen voran Muslime und Juden - gesellschaftlich diskriminiert werden, wissen wir eh alle. Hier zeigt sich in den vergangenen Monaten nebenbei auch, dass Pseudodialektik von Unterdrückern und Unterdrückten sehr problematisch ist. Hier sind es eben auch viele - beileibe nicht alle - Muslime, die offen Juden diskriminieren, während Muslime gleichzeitig selbst sehr häufig Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Man kann also als Angehöriger einer gesellschaftlichen Gruppe Opfer und Täter zugleich sein - was in der Identitätspolitik einfach nicht vorgesehen ist.
Beim fiktiven Fall von Mohammed widerspreche ich deutlich. Selbstverständlich diskriminiert ihn die Vermieterin religiös. Nicht aufgrund seiner realen Religionszugehörigkeit sondern aufgrund seiner vermuteten. Er wird also sogar sehr explizit als Muslim diskriminiert, der er nicht einmal ist. Interessant wäre, ob er bei einer Gleichbehandlungsstelle irgendeine Chance auf Unterstützung hätte. Wenn nein, würde er gleich doppelt diskriminiert. Als Putativ-Muslim und als Real-Atheist.
Hm. Dass der rechtlich privilegierte Status mit ein paar minimalen Nachteilen kommt, ist bekannt. Darunter fällt auch das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, die Beobachtungsstelle eher nicht. Unterm Strich bleiben mehr Privilegien. Würde das die IGGÖ anders sehen, dann würde sie ihre Vorteile wahrscheinlich freiwillig aufgeben.
Das Beispiel musst du nochmal lesen. Da steht "Wurde nun die tatsächliche Religion der Person in die Entscheidung eingewichtet?" und "Was sichtbar ist, sind Name, Hautfarbe und Verhalten, das kulturell geprägt ist." Das habe ich natürlich berücksichtigt. Mir ist bewusst, dass das Beispiel schwierig ist. Aber es zeigt eben sehr deutlich, dass die Religion, gerade weil sie unterstellt wird, nicht ausschlaggebend ist.
Ich stimme weitgehend zu. Allerdings kann man bei Muslimen durchaus von einer politischen Diskriminierung sprechen. Die manifestiert sich etwa darin, dass es eine Beobachtungsstelle für den politischen Islam gibt - deren Besetzung ist unter Experten gelinde gesagt umstritten. Vergleichbare Beobachtungsstellen für existierende christlich-fundamentalistische Organisationen gibt es nicht.
Dass die Mitglieder mancher Religionsgemeinschaften - allen voran Muslime und Juden - gesellschaftlich diskriminiert werden, wissen wir eh alle. Hier zeigt sich in den vergangenen Monaten nebenbei auch, dass Pseudodialektik von Unterdrückern und Unterdrückten sehr problematisch ist. Hier sind es eben auch viele - beileibe nicht alle - Muslime, die offen Juden diskriminieren, während Muslime gleichzeitig selbst sehr häufig Diskriminierungserfahrungen gemacht haben. Man kann also als Angehöriger einer gesellschaftlichen Gruppe Opfer und Täter zugleich sein - was in der Identitätspolitik einfach nicht vorgesehen ist.
Beim fiktiven Fall von Mohammed widerspreche ich deutlich. Selbstverständlich diskriminiert ihn die Vermieterin religiös. Nicht aufgrund seiner realen Religionszugehörigkeit sondern aufgrund seiner vermuteten. Er wird also sogar sehr explizit als Muslim diskriminiert, der er nicht einmal ist. Interessant wäre, ob er bei einer Gleichbehandlungsstelle irgendeine Chance auf Unterstützung hätte. Wenn nein, würde er gleich doppelt diskriminiert. Als Putativ-Muslim und als Real-Atheist.
Hm. Dass der rechtlich privilegierte Status mit ein paar minimalen Nachteilen kommt, ist bekannt. Darunter fällt auch das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, die Beobachtungsstelle eher nicht. Unterm Strich bleiben mehr Privilegien. Würde das die IGGÖ anders sehen, dann würde sie ihre Vorteile wahrscheinlich freiwillig aufgeben.
Das Beispiel musst du nochmal lesen. Da steht "Wurde nun die tatsächliche Religion der Person in die Entscheidung eingewichtet?" und "Was sichtbar ist, sind Name, Hautfarbe und Verhalten, das kulturell geprägt ist." Das habe ich natürlich berücksichtigt. Mir ist bewusst, dass das Beispiel schwierig ist. Aber es zeigt eben sehr deutlich, dass die Religion, gerade weil sie unterstellt wird, nicht ausschlaggebend ist.